Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl wie 4 kW ansonsten vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 km/h, einer maximalen Leermasse von https://fahrenlernenkaiserslauter80009.blog-mall.com/32918420/wenig-bekannte-fakten-über-fahrschule-kaiserslautern